AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

(1) Angebote, Lieferungen und Leistungen der NeuRo Planen GmbH erfolgen aufgrund der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben ausdrücklich schriftlich vor Vertragsschluss ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

(3) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

 

§ 2 Angebot – Vertragsschluss – Angebotsunterlagen

(1) Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.

(2) Speziell für einen bestimmten Kunden ausgearbeitete Angebote sind für die NeuRo Planen GmbH vier Wochen, vom Tag des Datums des Angebots gerechnet, verbindlich.

(3) Soweit der Kunde lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und die NeuRo Planen GmbH den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat.

(4) Die NeuRo Planen GmbH behält sich das Recht vor bereits geschlossene Verträge außerordentlich fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornographische, faschistische oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben.

(5) Bestellt der Kunde auf elektronischem Weg, werden der Vertragstext, sowie diese AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Kunden per E-Mail zugesandt.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die angegebenen Preise beinhalten nicht die Verpackung, Fracht und Porto, gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

(2) Der Kaufpreis ist ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

(3) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenserhaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegensansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind,

(5) Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen. Im Falle des Verzuges werden Mahnkosten in Höhe von 2,50 EURO pro Mahnung erhoben.

 

§ 4 Leistungszeit

(1) Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – die Lieferung ab Werk vereinbart.

 

§ 5 Haftung für Mängel

(1) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgendem keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von 2 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist erlöschen die Gewährleistungsrechte, dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen oder Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache.

(2) Ist der Kunde Unternehmer behalten wir uns die Wahl der Nacherfüllung bei Vorliegen eines Mangels vor.

(3) Beanstandungen die lediglich darauf beruhen, dass der Kunde die Hinweise zu den Voraussetzungen für die Druckdaten nicht beachtet hat, können nicht erhoben werden. Dies gilt insbesondere für Drucksachen die auf RGB Farben beruhen, bei den die Auflösung zu niedrig ist oder bei denen Schriften verwendet wurden, die nicht eingebettet sind. Geringfügige Farb- abweichungen sind kein Mangel, dies gilt auch bei Farbabweichungen zu einem früheren Auftrag, der bei NeuRo Planen GmbH gedruckt wurde.

(4) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei der Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt, insoweit gilt § 6.

(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von uns nicht.

 

§ 6 Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen, sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§286 BGB), insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Der vorgenannte Haftungsschluss gilt ebenfalls für leichte fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

(4) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

(3) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung / Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

 

§ 8 Archivierung und Urheberrecht

(1) Die von der NeuRo Planen GmbH zur Herstellung der Drucksachen hergestellten und eingesetzten Druckträger bleiben in deren Eigentum. Digitale Daten und andere zur Wiederverwendung benötigte Gegenstände, sowie Halb- und Fertigungserzeugnisse werden weder über den Liefertermin hin-aus bei der NeuRo Planen GmbH aufbewahrt noch an den Kunden übersandt.

(2) Unsere Erzeugnisse werden ausschließlich auf Grund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden in den übermittelten Druckdaten erstellt. Der Kunde versichert, dass er sämtliche Rechte zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung der übertragenen Daten, insbesondere im Hinblick auf Text- und Bildmaterial besitzt. Der Kunde haftet allein dafür, dass er keine Schutzrechte Dritter verletzt und die Inhalte seiner Drucksachen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Der Kunde stellt uns, soweit wir wegen der Verletzung der Rechte Dritter, insbesondere wegen Urheberrechtsverletzung, durch die Verwendung der vom Kunden überlassenen Daten in Anspruch genommen werden, vorbehaltlos frei.

 

§ 9 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

 

§ 10 Form von Erklärungen und Teilnichtigkeit

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

(2) Im Falle der Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages soll der Vertrag im Übrigen bestehen bleiben. In diesem Fall ist eine ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

 

§ 11 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.

(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind (Art. 6 VO (EG) 593/2008)

(3) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen öffentlichen Rechts oder öffentlichen-rechtlichen Sondervermögens das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

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